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Recht auf Gründung:Jede Person darf eine eigene Partei gründen und sich damit zur Wahl aufstellen lassen. bei Wahlsieg: Der Vorsitzende der Partei wird zum Gouverneur gewählt, wenn die Partei gewinnt. Mitgliedschaft: Eine Person muss mindestens 20 verschiedene Parteimitglieder haben. Doppelmitgliedschaften zählen nicht. OOC-Kommunikation: Jegliche Out-of-Character-Kommunikation ist verboten, außer im offiziellen Discord-Kanal #partei-ankündigungen. Werbung: Werbung über Staatsfunk, Fraktionsfunk, Ingrand oder andere öffentliche Funkkanäle wird untersagt. Verstöße kosten 20 Stimmen Abzug. Werbung im Berufsfunk: Werbung im Funkbereich von Berufsfunktionen (z. B. Trucker, Taxifahrer) ist ebenfalls verboten und führt zu 10 Stimmen Abzug bei Verstoß. Pflichtdebatte: Am Vortag der Wahl findet eine Pflichtdebatte statt, an der alle Kandidaten teilnehmen müssen. Nichtteilnahme führt zum Ausschluss von der Wahl. Redezeit: Jeder Kandidat erhält 10 Minuten Redezeit, um sein Programm vorzustellen. Fragen an Kandidaten: Jeder Kandidat darf bis zu 5 Fragen an einen anderen Kandidaten richten. Fragen von Bürgern: Kandidaten können bis zu 5 Fragen von Bürgern gestellt bekommen, z. B. über eigene Events oder Anzeigen bei LiveInvader. Verbot von Wahlversprechen: Es ist streng untersagt, im Rahmen der Wahlversprechen zu machen, die gegen Serverregeln verstoßen. Verstöße führen zur Disqualifikation.
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